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"Nicht der Tod, sondern das Sterben ist das Schauderhafte"

zur AuswertungDie Öffentlichkeitsarbeit für deutsche Hospize muss gesteigert werden. Die Akzeptanz von Sterbehilfe scheint im Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Tabuisierung von Tod und Sterben zu stehen. Und trotz Auseinandersetzung mit dem Thema Patientenverfügung, hat sich bislang nur ein Zehntel der Befragten eine solche Verfügung zugelegt.

 

[Artikel] sozioland, Juni 2007

Dies und mehr sind die Ergebnisse einer ausführlichen Umfrage zum Thema „Sterbehilfe und Sterbebegleitung“ des Online-Meinungsportals sozioland, einem Projekt der Respondi AG. Über 2.500 Personen äußerten sich im Zeitraum Juni 2006 bis April 2007 zu Fragen rund um das schwierige Thema Tod und Sterben.

Die Angst vorm Sterben
„Nicht der Tod, sondern das Sterben ist das Schauderhafte“, wusste schon Heinrich Heine. Die Befragten der sozioland-Umfrage können Heine in diesem Punkt nur zustimmen: nur 20% fürchten den Tod an sich. 64% haben in Bezug auf das Sterben besonders Angst vor möglichen Schmerzen. Des Weiteren fürchten viele Teilnehmer/innen die Belastung der Angehörigen (56%) oder den Verlust der Selbstbestimmung (53%). Lediglich 7% gaben an keine Angst vor dem Sterben zu haben.

Recht auf Sterbehilfe
Generell ist die Mehrheit der Befragten für ein generelles Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, das auch ein Selbstbestimmungsrecht im Bezug auf Leben und Tod beinhaltet. 43% der Teilnehmer/innen waren sogar der Ansicht, auch Menschen, die nicht an einer tödlichen Krankheit leiden, hätten ein Recht auf Sterbehilfe bzw. auf Beihilfe zur Selbsttötung. Nur 5% der Befragten halten Sterbehilfe oder Beihilfe zur Selbsthilfe in keinem Fall gerechtfertigt.

Entfernt man sich von einer generellen Aussage und beleuchtet den persönlichen Blick auf Sterbehilfe sieht das Bild etwas anders aus: 42% der Befragten können sowohl die Beihilfe zur Selbsttötung als auch die aktive Sterbehilfe, also Tötung auf Verlangen, für sich persönlich ausschließen. Offener steht die Mehrheit der Befragten der passiven Sterbehilfe (Unterlassung/Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen bei Schwerkranke) und indirekten Sterbehilfe (Einsatz von Medikamenten zur Linderung von Beschwerden, die als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzen) gegenüber. 34% wollen keine Art der Sterbehilfe für sich ausschließen. Besonders Personen, die keiner religiösen Gemeinschaft angehören, stehen dem Thema Sterbehilfe im Allgemeinen positiver gegenüber.

Entscheidungsgewalt durch Vollmacht
Ein Großteil der Umfrageteilnehmer/innen gab an, sich bereits vor Beantwortung des Fragebogens mit dem Thema Sterbehilfe bzw. Sterbebegleitung befasst zu haben. Für 54% lag die Motivation im persönlichen Interesse begründet, andere wurden auf Grund von Krankheit eines Familienmitgliedes oder aus beruflichen Gründen mit der Thematik konfrontiert. Immerhin 16% gaben an, sich diesem Thema bislang nicht gewidmet zu haben.

Obwohl der Großteil der Befragten sich bereits mit dem Thema Sterbehilfe und Patientenverfügung auseinandergesetzt hat, besitzen nur 10% der Befragten eine solche Verfügung. Viele würden ein Gesetz, welches den Bürger zur Erstellen einer Patientenverfügung verpflichten würde, begrüßen, auch wenn sie bei der tatsächlichen Umsetzung Probleme sehen.

Im konkreten Fall wünschen sich 60% der Befragten die Entscheidungsgewalt in Bezug auf Leben oder Tod bei derjenigen Person, der eine Vollmacht erteilt wurde. 17% sehen diese beim Partner und nur 7% beim behandelnden Arzt.

Hospizarbeit
Die Möglichkeit eines begleiteten Sterbens im Hospiz oder ähnlichen Einrichtungen werden nach Angaben der Deutschen Hospizstiftung nur von 4% aller Sterbenden in Deutschland genutzt. Drei Viertel der Umfrageteilnehmer/innen sehen den Grund vor allem in der fehlenden Information über eine solche Möglichkeit. 62% sind zudem der Meinung, dass Hospize oder Palliativstationen in einer zu geringen Anzahl zur Verfügung stehen. Jeder Zweite befürchtet zu wenig Personal innerhalb dieser Einrichtungen.

Holländische Ärzte: Berufsethos nicht verletzt
In den Niederlanden darf die aktive Sterbehilfe bereits seit einigen Jahren legal praktiziert werden. Eine Verletzung des ärztlichen Berufsethos sieht darin allerdings nur ein kleiner Teil der Befragten. Ein Drittel der Umfrageteilnehmer/innen erkennt nur teilweise einen Verstoß, der Großteil von 60% jedoch sieht in der Praktizierung keinerlei Zuwiderhandlung gegen den hippokratischen Eid.

Kein einheitliches Meinungsbild
Die Ergebnisse der Online-Umfrage zeigen, dass das sensible Thema „Sterbehilfe bzw. -begleitung“ recht unterschiedliche Meinungen hervorruft. Dies geschieht insbesondere auch dadurch, dass verschiedene Arten der Sterbehilfe möglich sind, die unterschiedlich bewertet werden. In Bezug auf Möglichkeiten des begleiteten Sterbens im Hospiz oder ähnlichen Einrichtungen zeigt die Befragung, dass gerade in diesem Bereich noch mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden könnte.


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