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sozioland "Studiengebühren"-Umfrage Veränderungen Langzeitstudis offene
Antworten
Offene
Antworten zur Frage:"Studierende, die vier Semester
über der Regelstudienzeit noch eingeschrieben
sind, gelten in vielen Bundesländern als Langzeitstudenten.
Sollen Ihrer Meinung nach Langzeitstudenten eine Gebühr
für ihr Studium zahlen?"
pauschale Lösungen gibt es hier nicht, sollte
anhand des Kontextes der Lebensumstände individuell
entschieden werden
Sinnvolle Langstudien sollten nicht mit Gebühren
versehen werden - Studieren um des studierens Willen
schon.
Wenn ja, sollten Regelungen für Härtefälle
geschaffen werden
Nach Erstellung eines umfassenden Kriterienkatalogs
über die Ursachen der Studienzeitverlängerung
sollte jeder Einzelfall geprüft und demenstprechend
die Höhe festgesetzt werden.
genauso wie alle anderen bereits ab dem 1. Semester
es sollte Einkommensabhängig sein
Nein, weil Langzeitgebühren mit der Einführung
allgemeiner Studiengebühren m.E. überflüssig
werden.
alle die über die Regelstudienzeit kommen sollten
gestaffelt bezahlen
Nur wenn nachweisbar ist, dass die Überlänge
des Studiums nicht durch Erwerbs oder Gemientätigkeit
zu legitimieren ist.
Bildung sollte immer umsonst sein
Studiengebühren wären gerechtfertigt wenn
es dem Student möglich gemacht wird auch in der
Regelstudienzeit zu studieren, wenn er dazu nicht
die Chance hat (Seminare überbelegt, schlechte
Studienbedingungen), dann eben nicht
evtl. Ja, aber mit mehr Anechnungsmöglichkeiten
(Bonussemester für halbtags arbeitende etc.)
ja aber erst ab sen 20. semester
je nach Studienfach
Einzelfallentscheidung
Situation mitberücksichtigen (z.B. Elternschaft)
Ob jemand sehr viel länger als die sog. (selten
einhaltbare) Regelstudienzeit studiert hängt
doch vom Studiengang und versch. anderen Faktoren
(sozialer Hintergrund) ab. Pauschalisierte Gebühren
sind hier völlig unangemessen und helfen den
Studenten nicht
Langzeitgebühren sind in Ordnung, allerdings
werden bspw. die Lebensumstände alleinerziehender
Mütter nicht berücksichtig. Da müssen
Verbesserungen getroffen werden.
Ja, unter berücksichtigung der sozialer faktoren
etc
Ja, bei vorhanden sein von Härtefallregelungen
ja,aber nicht Semesterbezogen (anderes Modell)
Es muss von Fall zu Fall entschieden werden!
ja, allerdings mit einer Preisminderung
ja, wenn sie ab dem ersten Semster an damit rechnen
können
Relativierung über Sozialfaktoren notwendig,
z.B. Kinderzahl
In vielen Studiengängen ist es schon jetzt der
Fall, dass viele Studierende in hohem Maße nebenberuflich
arbeiten müssen, um sich zu finanzieren in S-Gängen
wie Kunsttherapie etc.fallen schon jetzt viele durchs
Netz - Kompetenz sekundär?
Es kommt auf den Grund für das verlängerte
Studium an: Studenten, die arbeiten müssen oder
studierende Eltern etc. sollten davon ausgeschlossen
sein
Ja, wenn es keinen triftigen Grund gibt.
ja, aber kommt darauf an, warum derjenige soweit drüber
ist- wenn er nichts dafür kann, dann sollte er
auch keine Gebühren zahlen müssen
ja, aber man sollte es mit der Höhe der Gebühren
nicht so übertreiben
in Abhängigkeit vom Grund (z.B. nicht bei Überschreitung
wegen Auslandssemestern oder Fachpraktika)
Man sollte sich im Einzelfall anschauen, WARUM so
viele Studenten so lange für ihr Studium brauchen
und sich daran orientieren und Lösungen finden.
Wer es dann immer noch nicht schafft, hat letztendlich
dann tatsächlich nichts an einer Uni verloren
nein da die rahmenbedingungen generell nicht stimmen.die
stdierenden die von dieser zahlung betroffen sind,zahlen
für eine suppe die andere aufgetischt haben.
Die Regelstudienzeit ist i.d.R. nicht repräsentativ.
Hier muss es andere Regularien geben.
Je nach dem, warum sich die Person so lange Zeit nimmt!!
Ja, auf jeden Fall. Aber die Fächer sollten berücksichtigt
werden. Arzt zu werden erfordert mehr Zeit, als 16
Semester Soziologie
Die Gründe für lange Studienzeiten sollten
berücksichtigt werden (Arbeit etc.)
Sie zahlen (in BW) diese bereits!!!!!!!!!!
Bei vielen Fächern ist die Einhaltung der Regelstudienzeit
eine Utopie! Schlage vor: durchschnittliche Studiendauer
minus 2 Semester
Ja, aber es sind Erschwernisse wie Elternschaft oder
Arbeiten für den Lebensunterhalt zu berücksichtigen.
Jedoch nur, wenn diese Überschreitung bewusst
realisisert wurde
es kommt auf den grund an: eltern oder kranke oder
studis, die während ihres ganzen studiums gearbeitet
haben um sich selbst zu finanzieren, sollten von der
regelung auf jeden fall ausgenommen werden.
Erst nach Beendigung des Studiums
nach finanziellen Ermessen
Teilzeitstudien ermöglichen
ja, denn solange sie stundiern, sollten sie auf jeden
fall bezahlen!
ja, aber härtefälle sollten berücksichtigt
werden
individuell situationsabhängig
nur wenn gar keine Leistungsnachweise erbracht wurden
Nein, da zum Teil druch schlechte Strukturen ein Studium
in Regelstudienzeit nicht möglich ist. Hierfür
gibt es viele Beispiele etwa fehlende Seminarplätze
in den Geisteswissenschaften.
nach individueller Prüfung
wenn die anderen noch nichts zahlen, käme es
darauf an, warum diese Studenten länger studieren:
Kinder? Krankheit? Geldmangel?
Das hängt stark vom fach und der Universität
ab: Manchmal kann die Regelstudienzeit nicht eingehalten
werden.
Ich denke sie sollten einfach die "normale"Studiengebühr
zahlen
Bei Studierenden, die mangelhafte Leistungen zeigen
und aus dem Grund Langzeitstudenten sind, sollte evtl.
eine Gebühr erhoben werden. andere Studenten
haben hohe Semesteranzahl, weil sie viel arbeiten
müssen, um das Studium zu finanzieren.
Ich finde ein pauschales Ja oder nein ist hier fehl,
es sollte vorher untersucht werden warum er/sie Langzeitstud.
sind und dann individuell geurteilt werden. Bummler
Ja - Krankheit oder Sonderfälle(kein Bafög
und Elternunterstützung): Nein
nur dann, wenn ihnen schnelles Studieren ermöglicht
wird, und nicht (wie in meinem Fall) bürokratische
Steine in den Weg gelegt werden!!!
nur wenn sie reiche Eltern haben
Ja, wenn ausreichende Übergangs- und Härtefallregelungen
getroffen werden. Das war mindestens in NRW NICHT
der Fall!!!
es kommt auf die Schwierigkeit des Studiums an. Sprachen,
Jura o.ä. sollten einen breiteren Rahmen haben
wenn sie keine vernünftigen Gründe (Kinder,
Vater gestorben,...) nachweisen können, dann
ja
Nur wenn die zunehmende Eigenfinanzierung durch Jobs
nicht der Grund für die Verlängerung ist.
Ja, aber nur wenn keine Begründung für die
Studiumsverlängerung vorliegt, wie z.B. (chronische)
Erkrankung etc.
Ja, ab 1.Semester über Regelstudienzeit
Das Problem bei vielen Studiengängen ist, das
man das Studium kaum in der Regelstudienzeit abschließen
kann. Deshalb müsste man jeden Fall einzeln prüfen
oder die Regelstudienzeiten anpassen
Ja aber weniger
kommt auf die fortschritte und gründe an
Es wird selten überprüft, ob die auf dem
Papier festgelegte Regelstudienzeit überhaupt
eingehalten werden kann!
begriff langzeitstudent muß differenzierter
gesehen werden, es gibt Fächer in denen 4 Sem
über die Zeit sehr viel sind, andere in denen
aufgrund des Arbeitsaufwandes pro Semester mehr als
4 Semester über der Regelstudienzeit tolerierbar
sind
kommt auf die Höhe an
unter Berücksichtigung ihrer Situation unter
Umständen
nur, wenn sie nicht krank oder schwanger waren
wenn keine Gründe für den Verzug vorliegen
(z.B. Kind, geringes Einkommen der Eltern und kein
Bafög,...), dann ja
Ja, aber nur wenn es seit Beginn des Studiums klar
war, und erst bei einer höheren Semesterzahl.
J aber nur bei den die etwas für ihr langes studiern
können man kann nicht immer schnell fertig werden
Das muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Tendenziell ja, evtl. Ausnahmen bei Nachweis entspr.
zeitaufw. Jobs
Je nachdem, wenn sie sozusagen selbstverschuldet zu
lang studieren: JA, ansonsten (Krankheit, Lehrangebot,Behinderung,
Eltern, etc.): Nein
abhängig vom sozialen Status
je nach Grund der überschreitung
Kommt auf die Umstaende an
nicht, wenn er nachweisen kann, dass er sein Studium
(wieder) gewissenhaft betreibt
es kommt auf die umstände an
Das hängt davon ab, ob es eine reele Chance gibt,
für den Durchschnittstudenten das Studium annähernd
in Regelstudienzeit abzuschliessen
Von Fall zu Fall und Fach zu Fach verschieden
Wenn es allgemeine Gebühren gibt, entfällt
dieses Problem. Warum sollte jemand mehr bezahlen
wenn er länger braucht, er wird seine Gründe
dafür haben und zahlt ja sowieso mehr.
Wenn Sie nachweislich länger studieren mussten,
da Sie jejobbt haben, sollten Sie keine Gebühren
zahlen. Ansonsten ja.
Das muß für jeden Einzelfall entschieden
werden. Wer für seinen Unterhalt arbeiten muß,
sollte länger studieren dürfen
abhängig von der Ursache des "Bummelns".
Wer arbeiten muss um die Studiengebühren zu bezahlen,
wird sicher länger brauchen als andere
Nein, so lange die lange Studienzeit nämlich
v.a. aus der schlechten Organisation des Studiums
(durch die Uni) und den Zwang nebenher arbeiten zu
müssen resultiert
evtl. erst wenn sie fertig sind, und berufstätig
sind die uni nachtr. unterstützen
Ursachen für längere Studiendauer müssen
berücksichtigt werden
Ja, aber es sollte unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen
geben
Wenn es sich um ewige Studenten handelt, ja.
Ja, aber nur wenn die Studienbedingungen so gut sind,
dass ein Studium in Regelstudienzeit gut möglich
ist!
individuell zu entscheiden
Ja, auf jeden Fall... wobei es die Moeglichkeit geben
muss, in einem nachgewiesenen Haertefall auch eine
entsprechende Verlaengerung der Regelstudienzeit geltend
zu machen.
jedenfalls keine zusätzlichen Gebühren,
nur für das Langzeitstudium, nur die für
jeden geltenden Gebühren
Ja, jedoch müssen die Gebühren der jeweiligen
finanziellen Basis des Studenten entsprechen und nicht
überdimensional hoch sein.
x% der Prüfunge sollten nach einer bestimmten
Zeit (gestaffelt) bestanden sein, um der Studiengebühr
zu entgehen.
Wenn es weiterhin die Härtefallregelung gibt
(ich selber habe ein Kind und bin dadurch von betroffen),
dann ja.
Ja, aber es muss jeder Fall einzeln nach den Gründen
befragt werden (Alleinerziehend? kaum Unterstützung
von Eltern und kein Bafög, Krankheit, etc.)
ja,
aber abhängig von Sozialklauseln
Exmatrikulation, wer so lange überzieht, dem
gehört kein Abschluss
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