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zurück zur FrageOffene Antworten zur Frage:"Studierende, die vier Semester über der Regelstudienzeit noch eingeschrieben sind, gelten in vielen Bundesländern als Langzeitstudenten. Sollen Ihrer Meinung nach Langzeitstudenten eine Gebühr für ihr Studium zahlen?"

pauschale Lösungen gibt es hier nicht, sollte anhand des Kontextes der Lebensumstände individuell entschieden werden
Sinnvolle Langstudien sollten nicht mit Gebühren versehen werden - Studieren um des studierens Willen schon.
Wenn ja, sollten Regelungen für Härtefälle geschaffen werden
Nach Erstellung eines umfassenden Kriterienkatalogs über die Ursachen der Studienzeitverlängerung sollte jeder Einzelfall geprüft und demenstprechend die Höhe festgesetzt werden.
genauso wie alle anderen bereits ab dem 1. Semester
es sollte Einkommensabhängig sein
Nein, weil Langzeitgebühren mit der Einführung allgemeiner Studiengebühren m.E. überflüssig werden.
alle die über die Regelstudienzeit kommen sollten gestaffelt bezahlen
Nur wenn nachweisbar ist, dass die Überlänge des Studiums nicht durch Erwerbs oder Gemientätigkeit zu legitimieren ist.
Bildung sollte immer umsonst sein
Studiengebühren wären gerechtfertigt wenn es dem Student möglich gemacht wird auch in der Regelstudienzeit zu studieren, wenn er dazu nicht die Chance hat (Seminare überbelegt, schlechte Studienbedingungen), dann eben nicht
evtl. Ja, aber mit mehr Anechnungsmöglichkeiten (Bonussemester für halbtags arbeitende etc.)
ja aber erst ab sen 20. semester
je nach Studienfach
Einzelfallentscheidung
Situation mitberücksichtigen (z.B. Elternschaft)
Ob jemand sehr viel länger als die sog. (selten einhaltbare) Regelstudienzeit studiert hängt doch vom Studiengang und versch. anderen Faktoren (sozialer Hintergrund) ab. Pauschalisierte Gebühren sind hier völlig unangemessen und helfen den Studenten nicht
Langzeitgebühren sind in Ordnung, allerdings werden bspw. die Lebensumstände alleinerziehender Mütter nicht berücksichtig. Da müssen Verbesserungen getroffen werden.
Ja, unter berücksichtigung der sozialer faktoren etc
Ja, bei vorhanden sein von Härtefallregelungen
ja,aber nicht Semesterbezogen (anderes Modell)
Es muss von Fall zu Fall entschieden werden!
ja, allerdings mit einer Preisminderung
ja, wenn sie ab dem ersten Semster an damit rechnen können
Relativierung über Sozialfaktoren notwendig, z.B. Kinderzahl
In vielen Studiengängen ist es schon jetzt der Fall, dass viele Studierende in hohem Maße nebenberuflich arbeiten müssen, um sich zu finanzieren in S-Gängen wie Kunsttherapie etc.fallen schon jetzt viele durchs Netz - Kompetenz sekundär?
Es kommt auf den Grund für das verlängerte Studium an: Studenten, die arbeiten müssen oder studierende Eltern etc. sollten davon ausgeschlossen sein
Ja, wenn es keinen triftigen Grund gibt.
ja, aber kommt darauf an, warum derjenige soweit drüber ist- wenn er nichts dafür kann, dann sollte er auch keine Gebühren zahlen müssen
ja, aber man sollte es mit der Höhe der Gebühren nicht so übertreiben
in Abhängigkeit vom Grund (z.B. nicht bei Überschreitung wegen Auslandssemestern oder Fachpraktika)
Man sollte sich im Einzelfall anschauen, WARUM so viele Studenten so lange für ihr Studium brauchen und sich daran orientieren und Lösungen finden. Wer es dann immer noch nicht schafft, hat letztendlich dann tatsächlich nichts an einer Uni verloren
nein da die rahmenbedingungen generell nicht stimmen.die stdierenden die von dieser zahlung betroffen sind,zahlen für eine suppe die andere aufgetischt haben.
Die Regelstudienzeit ist i.d.R. nicht repräsentativ. Hier muss es andere Regularien geben.
Je nach dem, warum sich die Person so lange Zeit nimmt!!
Ja, auf jeden Fall. Aber die Fächer sollten berücksichtigt werden. Arzt zu werden erfordert mehr Zeit, als 16 Semester Soziologie
Die Gründe für lange Studienzeiten sollten berücksichtigt werden (Arbeit etc.)
Sie zahlen (in BW) diese bereits!!!!!!!!!!
Bei vielen Fächern ist die Einhaltung der Regelstudienzeit eine Utopie! Schlage vor: durchschnittliche Studiendauer minus 2 Semester
Ja, aber es sind Erschwernisse wie Elternschaft oder Arbeiten für den Lebensunterhalt zu berücksichtigen.
Jedoch nur, wenn diese Überschreitung bewusst realisisert wurde
es kommt auf den grund an: eltern oder kranke oder studis, die während ihres ganzen studiums gearbeitet haben um sich selbst zu finanzieren, sollten von der regelung auf jeden fall ausgenommen werden.
Erst nach Beendigung des Studiums
nach finanziellen Ermessen
Teilzeitstudien ermöglichen
ja, denn solange sie stundiern, sollten sie auf jeden fall bezahlen!
ja, aber härtefälle sollten berücksichtigt werden
individuell situationsabhängig
nur wenn gar keine Leistungsnachweise erbracht wurden
Nein, da zum Teil druch schlechte Strukturen ein Studium in Regelstudienzeit nicht möglich ist. Hierfür gibt es viele Beispiele etwa fehlende Seminarplätze in den Geisteswissenschaften.
nach individueller Prüfung
wenn die anderen noch nichts zahlen, käme es darauf an, warum diese Studenten länger studieren: Kinder? Krankheit? Geldmangel?
Das hängt stark vom fach und der Universität ab: Manchmal kann die Regelstudienzeit nicht eingehalten werden.
Ich denke sie sollten einfach die "normale"Studiengebühr zahlen
Bei Studierenden, die mangelhafte Leistungen zeigen und aus dem Grund Langzeitstudenten sind, sollte evtl. eine Gebühr erhoben werden. andere Studenten haben hohe Semesteranzahl, weil sie viel arbeiten müssen, um das Studium zu finanzieren.
Ich finde ein pauschales Ja oder nein ist hier fehl, es sollte vorher untersucht werden warum er/sie Langzeitstud. sind und dann individuell geurteilt werden. Bummler Ja - Krankheit oder Sonderfälle(kein Bafög und Elternunterstützung): Nein
nur dann, wenn ihnen schnelles Studieren ermöglicht wird, und nicht (wie in meinem Fall) bürokratische Steine in den Weg gelegt werden!!!
nur wenn sie reiche Eltern haben
Ja, wenn ausreichende Übergangs- und Härtefallregelungen getroffen werden. Das war mindestens in NRW NICHT der Fall!!!
es kommt auf die Schwierigkeit des Studiums an. Sprachen, Jura o.ä. sollten einen breiteren Rahmen haben
wenn sie keine vernünftigen Gründe (Kinder, Vater gestorben,...) nachweisen können, dann ja
Nur wenn die zunehmende Eigenfinanzierung durch Jobs nicht der Grund für die Verlängerung ist.
Ja, aber nur wenn keine Begründung für die Studiumsverlängerung vorliegt, wie z.B. (chronische) Erkrankung etc.
Ja, ab 1.Semester über Regelstudienzeit
Das Problem bei vielen Studiengängen ist, das man das Studium kaum in der Regelstudienzeit abschließen kann. Deshalb müsste man jeden Fall einzeln prüfen oder die Regelstudienzeiten anpassen
Ja aber weniger
kommt auf die fortschritte und gründe an
Es wird selten überprüft, ob die auf dem Papier festgelegte Regelstudienzeit überhaupt eingehalten werden kann!
begriff langzeitstudent muß differenzierter gesehen werden, es gibt Fächer in denen 4 Sem über die Zeit sehr viel sind, andere in denen aufgrund des Arbeitsaufwandes pro Semester mehr als 4 Semester über der Regelstudienzeit tolerierbar sind
kommt auf die Höhe an
unter Berücksichtigung ihrer Situation unter Umständen
nur, wenn sie nicht krank oder schwanger waren
wenn keine Gründe für den Verzug vorliegen (z.B. Kind, geringes Einkommen der Eltern und kein Bafög,...), dann ja
Ja, aber nur wenn es seit Beginn des Studiums klar war, und erst bei einer höheren Semesterzahl.
J aber nur bei den die etwas für ihr langes studiern können man kann nicht immer schnell fertig werden
Das muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Tendenziell ja, evtl. Ausnahmen bei Nachweis entspr. zeitaufw. Jobs
Je nachdem, wenn sie sozusagen selbstverschuldet zu lang studieren: JA, ansonsten (Krankheit, Lehrangebot,Behinderung, Eltern, etc.): Nein
abhängig vom sozialen Status
je nach Grund der überschreitung
Kommt auf die Umstaende an
nicht, wenn er nachweisen kann, dass er sein Studium (wieder) gewissenhaft betreibt
es kommt auf die umstände an
Das hängt davon ab, ob es eine reele Chance gibt, für den Durchschnittstudenten das Studium annähernd in Regelstudienzeit abzuschliessen
Von Fall zu Fall und Fach zu Fach verschieden
Wenn es allgemeine Gebühren gibt, entfällt dieses Problem. Warum sollte jemand mehr bezahlen wenn er länger braucht, er wird seine Gründe dafür haben und zahlt ja sowieso mehr.
Wenn Sie nachweislich länger studieren mussten, da Sie jejobbt haben, sollten Sie keine Gebühren zahlen. Ansonsten ja.
Das muß für jeden Einzelfall entschieden werden. Wer für seinen Unterhalt arbeiten muß, sollte länger studieren dürfen
abhängig von der Ursache des "Bummelns". Wer arbeiten muss um die Studiengebühren zu bezahlen, wird sicher länger brauchen als andere
Nein, so lange die lange Studienzeit nämlich v.a. aus der schlechten Organisation des Studiums (durch die Uni) und den Zwang nebenher arbeiten zu müssen resultiert
evtl. erst wenn sie fertig sind, und berufstätig sind die uni nachtr. unterstützen
Ursachen für längere Studiendauer müssen berücksichtigt werden
Ja, aber es sollte unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen geben
Wenn es sich um ewige Studenten handelt, ja.
Ja, aber nur wenn die Studienbedingungen so gut sind, dass ein Studium in Regelstudienzeit gut möglich ist!
individuell zu entscheiden
Ja, auf jeden Fall... wobei es die Moeglichkeit geben muss, in einem nachgewiesenen Haertefall auch eine entsprechende Verlaengerung der Regelstudienzeit geltend zu machen.
jedenfalls keine zusätzlichen Gebühren, nur für das Langzeitstudium, nur die für jeden geltenden Gebühren
Ja, jedoch müssen die Gebühren der jeweiligen finanziellen Basis des Studenten entsprechen und nicht überdimensional hoch sein.
x% der Prüfunge sollten nach einer bestimmten Zeit (gestaffelt) bestanden sein, um der Studiengebühr zu entgehen.
Wenn es weiterhin die Härtefallregelung gibt (ich selber habe ein Kind und bin dadurch von betroffen), dann ja.
Ja, aber es muss jeder Fall einzeln nach den Gründen befragt werden (Alleinerziehend? kaum Unterstützung von Eltern und kein Bafög, Krankheit, etc.)
zurück zur Frageja, aber abhängig von Sozialklauseln
Exmatrikulation, wer so lange überzieht, dem gehört kein Abschluss